REACH Konformitätskontrollverfahren für Schmuck
Die Einhaltung der REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) ist im Schmuckbereich entscheidend, um die Produktsicherheit und die Einhaltung von Umweltnormen zu gewährleisten.
Dieses Verfahren beschreibt die Schritte, die wir befolgen, um die REACH-Konformität der Schmuckkomponenten sicherzustellen. Dazu gehört die Anforderung von Konformitätszertifikaten bei den Lieferanten und die Durchführung interner Kontrollen mit einem Röntgenfluoreszenzspektrometer (XRF).
1-Definition der REACH-Konformitätsnormen
Die Vorschriften ändern sich ständig. Daher halten wir uns regelmäßig über die von REACH für Schmuck spezifisch regulierten Substanzen und Konzentrationsgrenzwerte auf dem Laufenden (zum Beispiel Nickel, Blei, Cadmium).
Heute variieren die für die REACH-Verordnung in der Schmuckindustrie zu beachtenden Grenzwerte je nach den verwendeten chemischen Substanzen und deren Konzentration im Schmuck.
Hier sind einige gängige Konzentrationsgrenzwerte, die in der Schmuckindustrie zur Einhaltung von REACH wichtig sind:
Blei: Die Konzentrationsgrenze für Blei in Schmuck liegt allgemein bei 0,05% Gewicht des Teils oder seiner zugänglichen Komponenten. Das bedeutet, der Bleigehalt in Schmuck darf 0,05% nicht überschreiten, um REACH-konform zu sein.
Cadmium: Die Konzentrationsgrenze für Cadmium in Schmuck liegt allgemein bei 0,01% Gewicht des Teils oder seiner zugänglichen Komponenten.
Nickel: Obwohl Nickel für Schmuck nicht spezifisch durch REACH reguliert wird, gibt es separate Richtlinien der Europäischen Union, wie die Richtlinie 94/27/EG, die Beschränkungen für die Menge an freigesetztem Nickel von Schmuck, der in langem Kontakt mit der Haut steht, vorschreiben. Diese Richtlinie legt eine Grenze von 0,5 µg/cm²/Woche für die Nickelabgabe von Produkten fest, die in Kontakt mit der Haut kommen.
2-Auswahl und Bewertung der Lieferanten
Unsere Lieferanten werden, soweit möglich, nach ihrer Fähigkeit ausgewählt, Konformitätszertifikate gemäß den REACH-Normen zu liefern.
3-Anforderung von Konformitätszertifikaten bei den Lieferanten
Eine Anforderung zur Bereitstellung von REACH-Konformitätszertifikaten wird an die Lieferanten gestellt.
4-Einführung eines Rückverfolgbarkeitssystems
Die erhaltenen Zertifikate werden aufbewahrt. Sie werden registriert, um die Rückverfolgbarkeit der durchgeführten Kontrollen zu gewährleisten.
5-Interne Kontrollen mit XRF-Spektrometer
Darüber hinaus etablieren wir eine Routine interner Tests an Proben von Fertigprodukten oder Rohmaterialien unter Verwendung eines XRF-Spektrometers.
Das Personal wird in der korrekten Verwendung des XRF-Spektrometers und der Interpretation der Ergebnisse geschult.
Eine Konformitätsprüfung der internen Installation des XRF-Spektrometers wird von einer unabhängigen Drittfirma durchgeführt.
6-Testverfahren mit dem XRF-Spektrometer
Proben von Schmuck oder Komponenten für den Test werden zufällig ausgewählt.
Das XRF-Spektrometer wird verwendet, um die chemische Zusammensetzung der Produkte zu bestimmen und gegebenenfalls das Vorhandensein und die Konzentration regulierter Substanzen zu erkennen.
7-Verwaltung von Nicht-Konformitäten
Im Falle einer festgestellten Nicht-Konformität wird das betreffende Produkt beiseitegelegt.
Der Lieferant des nicht konformen Produkts wird informiert und aufgefordert, die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.
Bei Bedarf wird eine erneute Bewertung der Lieferanten vorgenommen.
Durch die Befolgung dieses Verfahrens kann unser Unternehmen effektiv die REACH-Konformität seiner Produkte sicherstellen und somit sowohl die Sicherheit als auch die Zufriedenheit unserer Kunden gewährleisten, während es die Umweltvorschriften einhält.